Mitgliedschaft

BilschirmarbeitsplatzWer kann Mitglied werden?
Ordentliches Mitglied der GfA kann jede Person werden, die sich in der Arbeitswissenschaft qualifiziert hat. Die GfA ist also offen für verschiedene Berufsgruppen. Durch die Mitgliedschaft ermäßigen sich der Bezugspreis der Zeitschrift für Arbeitswissenschaft und Kongressgebühren bei GfA-Tagungen beträchtlich. Die Mitgliedschaft kann erworben werden, nachdem zwei Mitglieder der Gesellschaft auf einem entsprechenden Antrag gebürgt haben und die Mitgliederversammlung, nach Vorschlag des Vorstandes, zugestimmt hat.

Fördernde Mitgliedschaft in der GfA durch Personen oder Institutionen ist willkommen. Die fördernden Mitglieder bilden den Förderkreis der GfA. Er hat das Ziel, die Aktivitäten der GfA, insbesondere die Durchführung der Kongresse, zu unterstützen.

Wie kann man Mitglied werden?
Wenn Sie an der Mitgliedschaft interessiert sind, sollten Sie zunächst einen Blick in die Satzung werfen. Wenden Sie sich dann bitte an die Geschäftsstelle der GfA, die Ihnen das Formular für das Aufnahmegesuch, das Mitglieder-Verzeichnis und ein Exemplar der Satzung zusenden wird. Sie können das Formular für das Aufnahmegesuch aber auch hier direkt als RTF-Datei erhalten und an die Geschäftsstelle senden.
Formular für das Aufnahmegesuch (Word-Datei)

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit 150,- Euro pro Jahr, die "Zeitschrift für Arbeitswissenschaft" ist inkludiert. Der Beitrag wird fällig zu Beginn des Jahres.

Offene Fragen beantworten wir gerne!