Visionen und Strategien einer Kooperation von Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie
Statement von Prof. Dr. Helmut Strasser
Präsident der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft 2007 –
2009
im Rahmen der A + A 2009
Menschengerechte Arbeitsgestaltung als Hauptaufgabe der Arbeitswissenschaft/
Ergonomie ist eine elementare Voraussetzung für präventiven
Arbeits- und Gesundheitsschutz. Um den Bedürfnissen des Menschen
in der Arbeit gerecht zu werden, ist in der Regel eine systematische und
umfassende Analyse sowie problem-adäquate Beurteilung der Arbeitsbedingungen
unabdingbar, so wie auch die fundierte Diagnose des Arztes eine unverzichtbare
Voraussetzung für die erfolgreiche Behandlung eines Patienten darstellt.
Dazu ist eine mehrdimensionale Erhebung, möglichst in Ganzschichtanalysen
geboten, wobei sowohl objektive Daten aus den Gegebenheiten des Arbeitsplatzes,
aus dem Arbeitsablauf und der Arbeitsumgebung zu eruieren sind, als auch
die subjekt-bezogenen Auswirkungen der Arbeit auf den Menschen, die sich
in arbeitsphysiologisch quantifizierbaren „Physiologischen Kosten“
sowie in der subjektiv erlebten Beanspruchung widerspiegeln. Ebenso wie
der erfahrene Hausarzt „schwierige Fälle“ an einen Spezialisten
überweisen wird, wird auch der Arbeitsmediziner und die Sicherheitsfachkraft
in komplexen Fällen - nicht zuletzt wegen der nicht immer hinlänglichen
Aussagekraft einer „Gefährdungsbeurteilung“ sowie aufgrund
fachlich und zeitlich limitierter eigener Gestaltungsmöglichkeiten
- die Fachkompetenz des Arbeitswissenschaftlers bzw. Ergonomen in Anspruch
nehmen. Grundsätzlich sollten jedoch alle Akteure des betrieblichen
Geschehens auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes über einschlägige
Schlüsselqualifikationen und vor allem über Handlungskompetenz
verfügen. Wer als Arbeitsgestalter oder Konstrukteur, als Sicherheitsfachkraft
oder Arbeitsmediziner, als Personalverantwortlicher der Arbeitgeberseite
oder auch als Betriebs- bzw. als Personalrat für die Wahrnehmung
von Aufgaben des Arbeitsschutzes zuständig ist, muss über umfassendes
und fundiertes, vor allem konsistentes Fachwissen verfügen. Sein
Handeln darf sich nicht beschränken auf bruchstückhafte Detailkenntnisse
oder auf lediglich formale Vorgehensweisen im Zuge der Anwendung von Gesetzen,
Vorschriften, Regeln und Normen sowie Checklisten oder Handlungsanleitungen.
Das ergonomische Gestalten von Arbeitsplätzen verlangt erfahrungsgemäß
etwas mehr an Denkaufwand, als sich des bloßen Erinnerns und Anwendens
entsprechender „Kochrezepte aus der Normenküche“.
Stets gilt es auch die Gesamtzusammenhänge zu hinterfragen, stets
müssen auch die Interdependenzen zwischen den verschiedenen Gestaltungszielen
bedacht werden, um letzten Endes möglichst ganzheitlichen, und nicht
nur sektoralen Bemühungen um menschengerechte Arbeitsbedingungen
entsprechen zu können. Die Verbesserung eines Details ist oftmals
nicht viel mehr als eine kosmetische Reparatur an einem von Grund auf
nicht systematisch durchgestalteten, menschengerechten Arbeitssystem.
Nur das zukünftige „Praktizieren“ eines interdisziplinären
„Miteinanders“ humanwissenschaftlicher und technisch orientierter
Denk- und Vorgehensweisen im Arbeitsschutz, anstelle des oftmals multidisziplinären
„Nebeneinanders“, kann Garant dafür sein, dass alle konkretisierbaren
Details eines Arbeitssystems aufeinander abgestimmt und optimiert werden.
Für alle ergonomischen, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen
Bemühungen um präventiven Arbeitsschutz und die immer erstrebenswerte
Harmonisierung von humanen und wirtschaftlichen Zielen der Arbeitsgestaltung
hat zumindest als oberste Leitlinie das Paradigma der „Kompatibilität“
zu gelten. So wie in technischen Geräten alle einzelnen Systemkomponenten
aufeinander abgestimmt werden müssen, um das „Funktionieren“
zu garantieren, geht es auch im Regelkreis „Arbeit“
um die Vereinbarkeit der „Human Factors“ mit den
technisch-wirtschaftlichen und organisatorischen Gestaltungselementen.
Von Ergonomie, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik als wissenschaftlichen,
universitär verankerten Fachdisziplinen, die sich selbstverständlich
auch der Grundlagenforschung verpflichtet fühlen müssen, muss
auch erwartet werden, dass sie von Zeit zu Zeit Methoden und Verfahren,
die von Sicherheitsfachkräften und praktizierenden Arbeitsmedizinern
in ihrer täglichen Arbeit eingesetzt werden, kritisch hinterfragen
und weiterentwickeln. Wenn Arbeitsschutz in Zukunft wirklich stärker
am Menschen orientiert sein soll, ist also eine kritische Auseinandersetzung
mit den Risiken gängiger Vorgehensweisen des Arbeitsschutzes unverzichtbar.
Das gilt besonders für die obsoleten Paradigmen der Dosismaxime
bzw. der Energie-Äquivalenz bei der Beurteilung von Umgebungsbelastungen.