Visionen und Strategien einer Kooperation von Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie

Statement von Prof. Dr. Helmut Strasser
Präsident der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft 2007 – 2009
im Rahmen der A + A 2009

Menschengerechte Arbeitsgestaltung als Hauptaufgabe der Arbeitswissenschaft/ Ergonomie ist eine elementare Voraussetzung für präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz. Um den Bedürfnissen des Menschen in der Arbeit gerecht zu werden, ist in der Regel eine systematische und umfassende Analyse sowie problem-adäquate Beurteilung der Arbeitsbedingungen unabdingbar, so wie auch die fundierte Diagnose des Arztes eine unverzichtbare Voraussetzung für die erfolgreiche Behandlung eines Patienten darstellt. Dazu ist eine mehrdimensionale Erhebung, möglichst in Ganzschichtanalysen geboten, wobei sowohl objektive Daten aus den Gegebenheiten des Arbeitsplatzes, aus dem Arbeitsablauf und der Arbeitsumgebung zu eruieren sind, als auch die subjekt-bezogenen Auswirkungen der Arbeit auf den Menschen, die sich in arbeitsphysiologisch quantifizierbaren „Physiologischen Kosten“ sowie in der subjektiv erlebten Beanspruchung widerspiegeln. Ebenso wie der erfahrene Hausarzt „schwierige Fälle“ an einen Spezialisten überweisen wird, wird auch der Arbeitsmediziner und die Sicherheitsfachkraft in komplexen Fällen - nicht zuletzt wegen der nicht immer hinlänglichen Aussagekraft einer „Gefährdungsbeurteilung“ sowie aufgrund fachlich und zeitlich limitierter eigener Gestaltungsmöglichkeiten - die Fachkompetenz des Arbeitswissenschaftlers bzw. Ergonomen in Anspruch nehmen. Grundsätzlich sollten jedoch alle Akteure des betrieblichen Geschehens auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes über einschlägige Schlüsselqualifikationen und vor allem über Handlungskompetenz verfügen. Wer als Arbeitsgestalter oder Konstrukteur, als Sicherheitsfachkraft oder Arbeitsmediziner, als Personalverantwortlicher der Arbeitgeberseite oder auch als Betriebs- bzw. als Personalrat für die Wahrnehmung von Aufgaben des Arbeitsschutzes zuständig ist, muss über umfassendes und fundiertes, vor allem konsistentes Fachwissen verfügen. Sein Handeln darf sich nicht beschränken auf bruchstückhafte Detailkenntnisse oder auf lediglich formale Vorgehensweisen im Zuge der Anwendung von Gesetzen, Vorschriften, Regeln und Normen sowie Checklisten oder Handlungsanleitungen. Das ergonomische Gestalten von Arbeitsplätzen verlangt erfahrungsgemäß etwas mehr an Denkaufwand, als sich des bloßen Erinnerns und Anwendens entsprechender „Kochrezepte aus der Normenküche“. Stets gilt es auch die Gesamtzusammenhänge zu hinterfragen, stets müssen auch die Interdependenzen zwischen den verschiedenen Gestaltungszielen bedacht werden, um letzten Endes möglichst ganzheitlichen, und nicht nur sektoralen Bemühungen um menschengerechte Arbeitsbedingungen entsprechen zu können. Die Verbesserung eines Details ist oftmals nicht viel mehr als eine kosmetische Reparatur an einem von Grund auf nicht systematisch durchgestalteten, menschengerechten Arbeitssystem. Nur das zukünftige „Praktizieren“ eines interdisziplinären „Miteinanders“ humanwissenschaftlicher und technisch orientierter Denk- und Vorgehensweisen im Arbeitsschutz, anstelle des oftmals multidisziplinären „Nebeneinanders“, kann Garant dafür sein, dass alle konkretisierbaren Details eines Arbeitssystems aufeinander abgestimmt und optimiert werden. Für alle ergonomischen, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Bemühungen um präventiven Arbeitsschutz und die immer erstrebenswerte Harmonisierung von humanen und wirtschaftlichen Zielen der Arbeitsgestaltung hat zumindest als oberste Leitlinie das Paradigma der „Kompatibilität“ zu gelten. So wie in technischen Geräten alle einzelnen Systemkomponenten aufeinander abgestimmt werden müssen, um das „Funktionieren“ zu garantieren, geht es auch im Regelkreis „Arbeit“ um die Vereinbarkeit der „Human Factors“ mit den technisch-wirtschaftlichen und organisatorischen Gestaltungselementen.
Von Ergonomie, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik als wissenschaftlichen, universitär verankerten Fachdisziplinen, die sich selbstverständlich auch der Grundlagenforschung verpflichtet fühlen müssen, muss auch erwartet werden, dass sie von Zeit zu Zeit Methoden und Verfahren, die von Sicherheitsfachkräften und praktizierenden Arbeitsmedizinern in ihrer täglichen Arbeit eingesetzt werden, kritisch hinterfragen und weiterentwickeln. Wenn Arbeitsschutz in Zukunft wirklich stärker am Menschen orientiert sein soll, ist also eine kritische Auseinandersetzung mit den Risiken gängiger Vorgehensweisen des Arbeitsschutzes unverzichtbar. Das gilt besonders für die obsoleten Paradigmen der Dosismaxime bzw. der Energie-Äquivalenz bei der Beurteilung von Umgebungsbelastungen.