1.3 Alternative Arbeitszeitsysteme

Die Gestaltung der Arbeitszeit spielt für die Frage von Beschäftigungssicherung eine zentrale Rolle. So wird u.a. mit dem Blick auf die Niederlande verstärkt über die Wechselwirkung von Teilzeitarbeit und Beschäftigungsentwicklung diskutiert. In einigen Unternehmen wird mit Unterstützung der Tarifparteien versucht, Arbeit auf "mehr Köpfe zu verteilen". Zugleich finden sich zahlreiche Ansätze, feste Arbeitszeitsysteme zugunsten flexibler und an Kundenwünschen ausgerichteter Arbeitszeiten aufzugeben. Einerseits ist dies aus Wettbewerbsgründen häufig erforderlich, andererseits besteht die Gefahr, dass für die Beschäftigten die eigenständige Verfügung über freie Zeiten und die verlässliche Abstimmung zwischen den Anforderungen durch Erwerbsarbeit und persönlichen Bedürfnissen eingeschränkt wird

  • Differenzierung von Arbeitszeiten: Flexibilität und Zeitsouveränität

Aus betrieblichen Gründen (Vermeidung von Leerzeiten, Anpassung an Kundenwünsche) werden in vielen Unternehmen flexible Arbeitszeitregelungen (z. B. Arbeitszeitkonten mit unterschiedlichen Laufzeiten) eingeführt. Dies findet auch in deutschen Unternehmen beispielsweise seinen Ausdruck in einer Ausdehnung der durchschnittlichen Betriebszeiten. Diese Entwicklung scheint den Interessen vieler Beschäftigter entgegenzukommen: In einer Gesellschaft, die u. a. durch zunehmende Individualisierung gekennzeichnet ist, wollen immer mehr Menschen Arbeitszeiten, die sie ihren (wechselnden) Einkommens- und Zeitoptionen anpassen können. Andererseits zeigen vorliegende Erfahrungen, dass die Flexibilisierung der Arbeitszeit nicht notwendig mit einem Gewinn an Zeitsouveränität gekoppelt ist. Es gilt zu prüfen, unter welchen Bedingungen Arbeitszeitflexibilisierung die eigenständige Verfügung über freie Zeiten und die verlässliche Abstimmung zwischen den Anforderungen durch Erwerbsarbeit und persönlichen Bedürfnissen ermöglicht. Aufgabe der Arbeitswissenschaft sollte es hierbei sein, gemeinsam mit anderen gesellschaftlichen Akteuren Modelle der kooperativen und konsensualen Arbeitszeitgestaltung zu entwickeln, die Wirtschaftlichkeitsziele, Bedürfnisse der arbeitenden Menschen und Beschäftigungsziele gleichermaßen berücksichtigen.

  • Beschäftigungssichernde betriebliche Arbeitszeitabsenkung

Für eine Beschäftigungssicherung durch betriebliche Arbeitszeitabsenkung gibt es aus der Sicht von Unternehmen gute Gründe: Betriebsbedingte Kündigungen verursachen hohe Kosten für Sozialpläne, führen zum Verlust vor allem jüngerer Beschäftigter und entsprechend negativen Folgen für die Altersstruktur der Belegschaft. Betriebsbedingte Kündigungen können auch zu erheblichen innerbetrieblichen Konflikten führen und negative Auswirkungen auf den laufenden Produktionsprozess und die Unternehmenskultur haben. Eine beschäftigungssichernde Arbeitszeitabsenkung bewirkt hingegen, dass Unternehmen Humanressourcen erhalten und über Personalreserven verfügen, um im Konjunkturaufschwung die Produktion ausweiten und Absatzchancen nutzen zu können. Die in der Automobilindustrie nach Einführung von beschäftigungssichernder Arbeitszeitverkürzung erzielten Gewinne belegen, dass Beschäftigungssicherung durch Arbeitszeitverkürzung sozial und ökonomisch erfolgreich sein kann.

Beschäftigungssicherung durch betriebliche Arbeitszeitabsenkung ist vielfach noch ein Schritt in arbeitszeit- und beschäftigungspolitisches Neuland. Es besteht daher ein Bedarf, in größerem Umfang Modelle der Arbeitsumverteilung zu konzipieren, ihre Einführung und Erprobung wissenschaftlich zu begleiten, dabei in gleicher Weise wirtschaftliche, organisatorische und soziale Aspekte zu beachten, um auf dieser Grundlage für spezifische betriebliche Situationen "maßgeschneiderte" Gestaltungsvorschläge zu entwickeln. Darüber hinaus sollten die Auswirkungen, die sich aus der Arbeitszeitsenkung für den einzelnen Mitarbeiter ergeben (z.B. der Umgang mit Freizeit oder Effekte der Leistungsverdichtung), Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen sein, um frühzeitig geeignete Kompensationsstrategien für evtl. daraus resultierende Negativeffekte entwickeln zu können.

  • Teilzeit und Wahlarbeitszeit

Mindestens seit den 80er-Jahren wird die Frage nach Kosten und Nutzen unterschiedlicher Formen von Teilzeitarbeit gestellt. Aber nicht nur unter ökonomischen und beschäftigungspolitischen Zielsetzungen, sondern auch mit Blick u. a. auf entwicklungspsychologische, gesundheitliche, geschlechterpolitische und generationsspezifische Aspekte sind Konzepte wie Stafetten- oder Altersteilzeit von hoher arbeits- und gesellschaftspolitischer Bedeutung.

Übermäßig lange Arbeitszeiten führen vielfach zu physischer und mentaler Überforderung und zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der arbeitenden Menschen. Arbeitszeitabsenkungen und Teilzeitarbeit können dazu beitragen, diese Probleme zu mindern. Als Folge zeitlich begrenzter Konzentrations- und Leistungsfähigkeit können allzu lange Arbeitszeiten zudem auch zu Minderungen der Arbeitsproduktivität und wachsender Fehlerhäufigkeit führen. Die Erhöhung des Teilzeitangebots kann andererseits den Unternehmen helfen, Personalreserven zu erschließen, die Kapazitätsausnutzung zu verbessern und die betriebliche Flexibilität zu erhöhen. Es ist davon auszugehen, dass ein vermehrtes Angebot von Teil- und Wahlarbeitszeiten nicht nur der Realisierung von individuellen Wünschen und betrieblichen Zielen dienen kann, sondern auch beschäftigungs- und gesellschaftspolitisch vorteilhaft sein wird.

Trotz dieser Vorteile und positiver Erfahrungen finden sich in der Praxis zahlreiche Barrieren und Vorbehalte. So wird u.a. auf die Organisationsprobleme und die Umstellungskosten in der Einführungsphase von Teilzeitarbeit hingewiesen oder es wird die Teilbarkeit insbesondere von qualifizierten Tätigkeiten mit Führungsaufgaben bestritten. Zudem gilt für die europäischen Industrieländer, dass traditionelle Formen von Teilzeitarbeit vor allem von Frauen wahrgenommen werden.


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