Ausschuss für Arbeitsstätten
Die Arbeitsstättenverordnung enthält nach ihrer Revision im
Jahr 2004 (mit
vormals 60 Paragraphen) mittlerweile in 8 Paragraphen nur noch allgemeine
Schutzziele und Anforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsstätten.
Die
notwendigen Konkretisierungen erfolgen in den sogenannten "Regeln
für
Arbeitsstätten", die vom ASTA erarbeitet werden. Daneben hat
der ASTA auch
die Aufgabe, das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Fragen
der
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in Arbeitsstätten zu beraten.
Der ASTA hat derzeit 15 sachverständige Mitglieder aus den gesellschaftlichen Gruppen der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Wissenschaft. Die Mitglieder und deren Stellvertreter werden durch Spitzenverbände vorgeschlagen und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berufen.
Der Ausschuss tagt in der Regel zweimal im Jahr. Seine wichtigste Aufgabe ist die Konkretisierung der in der Arbeitsstättenverordnung gestellten Anforderungen. Dazu werden die alten Arbeitsstätten-Richtlinien in ein einheitliches, schlankes Technisches Regelwerk für Arbeitsstätten überführt. Hierzu bildet der Ausschuss Arbeitsgruppen (AG) unter Leitung eines Mitgliedes des ASTA und beauftragt sie mit der Erarbeitung von Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln - ASR) entsprechend den von ihm festgelegten Prioritäten.
Weiterführende Informationen zu den Arbeitsgruppen finden Sie unter
folgendem Link:
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASTA/ASTA.html